Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Kann ich nur Termine zwischen 9 und 17 Uhr bekommen?

Grundsätzlich können Sie Termine von 8-19 Uhr bekommen, allerdings nur nach Vereinbarung.
Anmelden können Sie Sich zwischen 9 und 13 und 14 - 17 Uhr.

Kann ich direkt über Ihre Seite Termine online buchen?

Leider nein. Termine können Sie zwischen 9 und 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr telefonisch oder vor Ort reservieren.

Ich fühle mich heute nicht so gut, kann ich den vereinbarten Termin kurzfristig absagen?

Das geht natürlich, wenn Sie nachweislich krank sind. Dafür müssten Sie uns eine Bescheinigung von Ihrem Arzt vorlegen.
Ohne eine Bescheinigung müssten wir den Termin voll berechnen, dafür bekommen Sie natürlich dann einen neuen Termin zur Verfügung gestellt.
Termine die rechtzeitig , spätestens 24 Stunden zuvor, abgesagt wurden, werden natürlich neu vergeben.

Ich bin Beihilfe versichert, können Sie mir eine Preisliste zur Verfügung stellen?

Als Beihilfeversicherter brauchen Sie sich bei uns keine Sorgen machen. Wir berechnen im Vergleich zum reinen Privatsatz einen vergünstigten Satz, den die Beihilfe größtenteils erstattet.

Muss ich als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten?

Das müssen Sie, wenn Sie nicht generell befreit sind. Die Zuzahlung richtet sich nach dem Rezeptwert zzgl. einer Pauschale. Sie ist immer bei allen Praxen gleich!

Ich bin privat vollversichert. Wird meine Kasse Ihre Sätze komplett erstatten?

Grundsätzlich müssten die Kassen dieses tun, allerdings sollte man sich nicht darauf verlassen.
Sie bekommen immer bei Erstverordnung einen Behandlungsvertrag bei uns, dem Sie die konkreten Preise entnehmen können. Diesen sollten Sie Ihrer Kasse in Kopie mit der Rechnung zusenden.

Muss ich als Privatversicherter den vollen Rechnungsbetrag bezahlen wenn meine Kasse diesen nicht komplett übernimmt?

Ja, das müssen Sie in jeden Fall. Den Vertrag schließen Sie ja mit uns und nicht mit Ihrer Kasse ab. Wir bieten allerdings bei sehr moderaten Preisen eher überdurchschnittliche Qualität und Ausstattung.

Kann ich ohne Rezept zu Ihnen kommen?

Leider nicht, es sei denn, Sie brauchen eine nicht medizinische Wellness - Behandlung. Ansonsten sind wir als Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur auf ärztliche Anordnung tätig werden.

Werden Kurse, die ich bei Ihnen besuche, von den Kassen unterstützt?

Ja, sofern diese als anerkannte Präventionskurse nach § 20 V gekennzeichnet sind. Sie können die genauen Kursdaten von uns erfragen und sich schon im Vorfeld bei Ihrer Kasse informieren, ob und wie hoch der Zuschuss sein wird.
In der Regel subventionieren allerdings nur die gesetzlichen Kassen (wie Barmer, AOK, IKK, KKH, Knappschaften, BKK..) Präventionskurse. Die Unterstütung liegt meistens zwischen 70-100%.

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